Das Familienrecht umfasst als Teilgebiet des Zivilrechtes alle Rechtsverhältnisse zwischen Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Dabei hat es sich bewährt bereits bei drohenden Konflikten frühzeitig fachanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um zu Vermeiden, dass Fakten geschaffen werden, die weitreichende und nicht erwünschte Konsequenzen haben.